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Kann man gekündigt werden, weil man psychisch krank ist?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Eine Kündigung bei psychischen Erkrankungen “

  • Eine Kündigung bei psychischen Erkrankungen ist rechtlich komplex.
  • Der Arbeitgeber muss Grund der Kündigung darlegen und beweisen.
  • Die krankheitsbedingten Leistungsmängel müssen vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.
  • Anschließend überprüft das betriebliche Eingliederungsmanagement die Kündigung.
  • Der Arbeitgeber muss die Schutzpflichten gegenüber psychisch erkrankten Arbeitnehmern einhalten.
  • In diesem Fall können das Schwerbehindertenrecht Anwendung finden.
  • Die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist möglich.
  • Ggf. Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Entschädigung.
  • Rechtliche Beratung bei Kündigung wegen psychischer Erkrankung wird empfohlen.
  • Keine Diskriminierung von Arbeitnehmern mit psychischen Erkrankungen zulässig.


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Im Arbeitsrecht gibt es drei verschiedene Kündigungsarten. Dazu zählen die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und die Änderungskündigung. Sie können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Die betriebsbedingten Kündigungsgründe, verhaltensbedingten Kündigungsgründe und personenbedingten Kündigungsgründe sind dabei vom Kündigungsschutzgesetz anerkannte ordentliche (Änderungs-) Kündigungsgründe. Der Erhalt eines Kündigungsschreibens ist für Arbeitnehmer:innen nicht selten mit Verzweiflung und Überforderung verbunden. Psychisch krank nach Kündigung können Personen im schlimmsten Fall auch werden. Aber kann es auch passieren, dass Arbeitnehmer:innen wegen psychischer Krankheit gekündigt werden? Diese Frage klären wir in diesem Artikel. 

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Kündigung wegen psychischer Erkrankung

Neben körperlichen können auch psychische Erkrankungen Grund für eine Kündigung sein. Bei krankheitsbedingten Kündigungen sind in Deutschland die Voraussetzungen jedoch sehr strengt. So müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, damit eine Kündigung wegen einer psychischen Erkrankung wirksam ist.

Kann man gekündigt werden, weil man psychisch krank ist?

Das krankheitsbedingte Fehlen der Arbeitnehmer:in muss zu einer starken Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe im Unternehmen oder Betrieb führen. Zudem muss anhand einer sogenannten Negativprognose bewiesen werden können, dass Arbeitnehmer:innen auch künftig ihren Arbeitspflichten nicht störungsfrei nachkommen können, und eine Prüfung muss das Resultat zur Folge haben, dass Arbeitgebende die Arbeitsauswirkungen dieser Beeinträchtigungen nicht tragen können. Von Arbeitgebenden muss auch geprüft werden, ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz für erkrankte Arbeitnehmer:innen zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem trotz Krankheit eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses möglich ist. Erst wenn die Arbeitsabläufe für psychisch kranke Mitarbeitende nicht geändert werden können und die Weiterarbeit der Arbeitnehmer:innen auch nicht durch eine Anpassung der Aufgaben ermöglicht werden kann, ist die krankheitsbedingte Kündigung rechtswirksam möglich, wobei unter Umständen schließlich auch an eine schrittweise Rückkehr über ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchzuführen ist.

Gut zu wissen

„Weil das deutsche Arbeitsrecht, auch durch richterrechtliche Rechtsfortbildung, den Bestand von Arbeitsverhältnissen sehr stark schützt, und dadurch krankheitsbedingte Kündigungen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wirksam sein dürften, sollte keine solcher Kündigungen ohne vorherige anwaltliche Beratung hingenommen werden. Angesichts der hohen Prozessrisiken für Arbeitgebende in einem etwaigen gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren, sind diese ganz regelmäßig bereit, insbesondere über Abfindungszahlungen zu verhandeln”, so Paul Krusenotto, Arbeitsrechtsexperte der Chevalier Rechtsanwälte.

Wie kann Chevalier Ihnen helfen, wenn Sie wegen psychischer Krankheit gekündigt worden sind?

Sollten Sie aufgrund einer psychischen Krankheit gekündigt worden sein, helfen wir Ihnen von A bis Z an. Während des gesamten Prozesses unterstützen die Fachanwält:innen für Arbeitsrecht der Kanzlei Chevalier Sie und handeln eine höchst mögliche Abfindung für Sie aus oder erstreiten sie notfalls auch. Während des gesamten Prozesses stehen wir jederzeit an Ihrer Seite und unterstützen Sie.

Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite zu erfahren und nutzen Sie im Anschluss unseren Online – Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Ansprüche. Direkt im Anschluss an den Schnellcheck erhalten Sie ein kostenfreies Einschätzungsgespräch mit unserem Expertenteam in Sachen Kündigung. Dort erfahren Sie, was unsere Anwält:innen in ihrem Fall erreichen können. So sind Sie nicht nur bestens informiert, wenn wir die Abfindung für Sie verhandeln dürfen; sie sparen sich zusätzlich den Weg zum Anwalt oder zur Anwältin.

Sie können uns bequem online beauftragen. Direkt im Anschluss beginnen wir damit, Ihre Forderungen entschlossen durchzusetzen. Während der gesamten Zeit halten wir Sie natürlich über alle Neuigkeiten in Ihrem Fall auf dem Laufenden und erzielen eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

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