Ekomi 5/5 basierend auf mehr als 544 Bewertungen

Elternzeit und Kündigung nach Elternzeit – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie – kostenfrei und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung oder fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Elternzeit

legal-expert

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Home » Rechtsthemen » Arbeitsrecht » Kündigung des Arbeitsvertrags » Kündigung nach Elternzeit

Das Wichtigste zum Thema “Elternzeit und Kündigung nach Elternzeit”

  • Eine Kündigung während Elternzeit ist grundsätzlich unzulässig.
  • Es gibt Ausnahmen bei Betriebsbedarf und fristgemäßer Kündigung.
  • Der Kündigungsschutz ist auch nach Ende der Elternzeit.
  • Es gibt die Verlängerung des Kündigungsschutzes bei Krankheit des Kindes.
  • Ein Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung ist grundsätzlich möglich.
  • Besondere Regelungen sind bei Kündigung vor Beginn der Elternzeit.
  • Die Anhörung des Betriebsrats liegt bei betriebsbedingter Kündigung.
  • Eine rechtliche Beratung wird empfohlen.
  • Die Kommunikation und Verhandlungsbereitschaft fördern ggf. die Einigung.


Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Tritt man nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung seinen ersten Job an, erfüllt sich für viele Arbeitnehmer ein großer Traum. Schließlich winkt nicht nur das erste „richtige“ Gehalt. Im besten Fall erfüllt man sich obendrein den Wunsch der Selbsterfüllung. Doch früher oder später steht bei vielen der nächste Meilenstein an – Nachwuchs. Das Thema finanzielle Sicherheit spielt bei der Familiengründung eine sehr große Rolle. Nicht wenige fürchten nämlich eine Kündigung während Elternzeit. Inwiefern Sie Kündigungsschutz in Elternzeit und im Anschluss genießen können, möchten wir im Folgenden einmal beleuchten.

Was ist Elternzeit?

Bei der Elternzeit handelt es sich um eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Diese berufliche Pause können sowohl Mütter als auch Väter von ihrem Arbeitgeber verlangen. Die Mutter des Kindes tritt ihre Elternzeit frühestens im Anschluss an den Mutterschutz an. Damit diese Phase zu keiner finanziellen Belastung wird, können Sie staatliche Unterstützung in Form des Elterngeldes beantragen. Die Möglichkeit zur Elternzeit besteht bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes. Doch wo ist die Elternzeit gesetzlich geregelt? Die wichtigsten Regelungen rund um die Themen Elternzeit und Elterngeld werden im Bundeselternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben.

Wann beginnt Elternzeit?

Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens im Anschluss an den Mutterschutz – also 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Vater des Kindes kann seine Elternzeit hingegen bereits unmittelbar ab Zeitpunkt der Geburt des Kindes antreten. Ende der Elternzeit ist spätestens einen Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes.

Wie lange Elternzeit?

Pro Kind können Sie maximal 3 Jahre Elternzeit nehmen. Diese drei Jahre müssen nicht am Stück stattfinden. Alternativ können Sie sie auch gestaffelt aufteilen.

Wie lange kann man als Vater Elternzeit nehmen?

Auch Vätern steht der Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit zu.

Wann Elternzeit beantragen?

Ihr schriftlicher Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit bei Ihrem Chef eingehen. Allerdings sollten Sie auch darauf achten, dass der Antrag nicht eher als acht Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber eingeht, weil erst dann der besondere Kündigungsschutz greift. Sie haben also ein Zeitfenster von einer Woche. Ratsam ist es, sich ein Zwischenzeugnis vor Elternzeit zu sichern. Dies ergibt Sinn, da Sie Ihr Arbeitsverhältnis möglicherweise eine lange Zeit pausieren.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Elternzeit zu gewähren?

Viele Arbeitnehmer stellen sich sich folgende Frage: Kann mein Chef mir die Elternzeit verweigern? Dies kann man ganz klar mit Nein beantworten. Zumindest dann, wenn Sie bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes Elternzeit beantragen. Die anschließende Elternzeit hängt hingegen von der Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab. Sie können auch Ihre Elternzeit in der Probezeit nehmen. In diesem Fall gilt auch der besondere Kündigungsschutz, der aus der Elternzeit resultiert. Viele Arbeitgeber verlängern die Probezeit jedoch um die Dauer der Elternzeit. Hierzu kann es spezielle Regelungen im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag geben.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.

Wann darf Arbeitgeber Elternzeit ablehnen?

Als Elternteil haben Sie grundsätzlichen einen Anspruch auf Elternzeit. Aus diesem Grund benötigen Sie eigentlich keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Verlängerung oder Verkürzung beantragter Elternzeit

Wenn der Arbeitnehmer die zuvor beantragte Elternzeit verkürzen oder verlängern möchte, kann der Arbeitgeber dies ablehnen. Allerdings muss hierfür ein nachvollziehbarer Grund vorliegen. Die Ablehnung einer Verkürzung der mutterseitigen Elternzeit ist bei einer erneuten Schwangerschaft und damit einhergehendem Mutterschutz jedoch nicht möglich.

Elternzeit zwischen 4. und 8 Lebensjahr

Elternzeit kann bis zu einem Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Sollten Sie jedoch bei einem Kind, das älter als drei Jahre ist, Elternzeit nehmen wollen, sind Sie auf die Zustimmung Ihres Arbeitgebers angewiesen.

Aufteilung in mehr als drei Teilabschnitte

Als Elternteil können Sie Ihre Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen. Wer jedoch mehr Teilabschnitte möchte, ist auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen.

Wie viel Geld bekommt man in der Elternzeit?

Der Antrag für das Elterngeld wird nach der Geburt des Kindes eingereicht. Selbstverständlich spielt der Umfang für Familien eine große Rolle. Wie hoch ist das Elterngeld 2020 beispielsweise?

  • Faustregel: 65 % des bisherigen Gehalts (Bruttoeinkommens)
  • Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro

Für Eltern besteht die Wahl zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Während beim Basiselterngeld für bis zu 14 Monate maximal 1.800 Euro monatlich gezahlt werden, erhält man beim Elterngeld Plus für maximal 28 Monate bis zu 900 Euro im Monat.

Wird Elternzeit ab Geburt gerechnet?

Bei Vätern, die ab Geburt Elternzeit nehmen, wird selbige angerechnet. Bei Müttern gilt hingegen der Mutterschutz bis acht Wochen nach der Geburt. Erst im Anschluss ist Elternzeit möglich. Dementsprechend beginnt bei Müttern erst dann die gerechnete Elternzeit.

Wie viele Monate erhält man Elterngeld?

Es kommt auf die Art des Elterngeldes an. Wenn Sie sich für das Basiselterngeld entscheiden, steht Ihnen die finanzielle Unterstützung bis zu 14 Monate zu. Beim Elterngeld Plus haben Sie hingegen bis zu 28 Monate Anspruch auf Elterngeld.

Was für Geld gibt es nach dem Elterngeld?

Die Unterstützung durch Elterngeld endet spätestens nach 28 Monaten. Im Anschluss daran steht Ihnen nur noch das Kindergeld zu. Der entsprechende Anspruch besteht mindestens solange bis Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Einkommensschwachen Familien steht bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld der sogenannte Kinderzuschlag zu.

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung?

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Wird Elternzeit als Arbeitszeit angerechnet?

Für viele ist der berufliche Status während der Elternzeit ein großes Fragezeichen. Ist man während der Elternzeit beschäftigt oder nicht? Auch hier spielt der Arbeits- oder Tarifvertrag eine entscheidende Rolle. So gibt es z.B. Regelungen, inwiefern die Elternzeit als Berufsjahre angerechnet werden. Im Tarifvertrag der Ärztekammer wird die Elternzeit beispielsweise zur Hälfte als Arbeitszeit angerechnet. Dabei würden drei Jahre Elternzeit 1,5 Jahren Arbeitszeit entsprechen.

Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Job?

In aller Regel besteht ein Anspruch auf Wiedereinstellung nach Elternzeit. So haben die Pflichten des Arbeitsvertrags nur geruht. Doch die Wiedereinstellung nach Elternzeit muss nicht zwangsläufig denselben Arbeitsplatz betreffen. Hier besteht für Ihren Arbeitgeber ein Direktionsrecht. Auf Grundlage dessen kann er Ihnen einen anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz zuordnen. Doch wie sieht das Arbeitsrecht nach Elternzeit aus? Haben Sie Anspruch auf Teilzeit?

Einen Anspruch auf Teilzeit haben Sie, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter haben
  • Probezeit bereits beendet
  • keine betrieblichen Gründe dürfen Teilzeit entgegenstehen

Kann ich in oder direkt nach Elternzeit gekündigt werden?

Eine Kündigung in Elternzeit ist nur im Ausnahmefall möglich. Schließlich genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. So ist Kündigen während Elternzeit bspw. nur dann denkbar, wenn

  • das Unternehmen insolvent wird
  • ein Teil des Betriebs stillgelegt wird
  • Sie eine besonders schwere Pflichtverletzung begehen

Damit Arbeitgeber den Kündigungsschutz umgehen können, setzen sie häufig auf einen Aufhebungsvertrag. Anders als eine Kündigung zum Ende der Elternzeit, handelt es sich hierbei um eine einvernehmliche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist jedoch, dass Sie einen Aufhebungsvertrag nach Elternzeit unterschreiben und nicht währenddessen. Eine Abfindung nach Elternzeit kann Ihnen nämlich nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Einen besonderen Kündigungsschutz nach Elternzeit gibt es nicht. Hier gelten wieder die allgemeinen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Achtung: In Ausnahmen kann ein bereits unterschriebener Aufhebungsvertrag auch widerrufen werden. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag in oder nach Elternzeit unterschreiben?

Um den besonderen Kündigungsschutz zu umgehen, setzen viele Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag in der Elternzeit. Grundsätzlich besteht keine Auswirkung eines Aufhebungsvertrags auf das Elterngeld. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um Lohn, sondern eine einmalige Zahlung. Eine Abfindung während Elterngeldbezug kann für Sie jedoch von großem Nachteil sein. Schließlich kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Abfindung auf das Elterngeld angerechnet wird. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Abfindung für eine Freistellung gezahlt wird und keine zusätzlichen Einkünfte bestehen. Dann versteht man in der Abfindung eine Art Lohn. Versuchen Sie also, wenn möglich, den Aufhebungsvertrag erst nach der Elternzeit zu unterschreiben.

Wie können wir helfen?

Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gerne zur Seite. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. Unsere Fachanwälte können gegen Kündigungen vorgehen und holen für Sie bei Aufhebungsverträgen das Bestmögliche heraus. Abseits davon beantworten wir gerne offene Fragen, die Sie zum Arbeitsrecht im Allgemeinen und der Elternzeit im Besonderen haben.

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung?

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Weitere Artikel zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahren Sie jetzt was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder prüfen Sie Ihre Ansprüche in unserem Abfindungsrechner. Wir informieren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Abmahnung checken lassen sollten und liefern Ihnen informative Einblicke in verschiedene Themen des Arbeitsrechts.

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten. Unverbindlich. Kostenfrei.

Jetzt Abfindung ermitteln
Scroll to Top