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Was sind betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung“

  • Personalabbau wird wegen einem Auftragsmangel hervorgerufen.
  • Das erfordert dann die Schließung des Betriebs.
  • Der zunehmende Technische Fortschritt macht Arbeitsplätze überflüssig.
  • Eine Standortverlagerung oder Umstrukturierung ist daraufhin denkbar.
  • Auch eine Fusion oder Übernahme des Unternehmens ist möglich.
  • Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Dies hat die Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen zur Folge.
  • Betriebsbedingte Kündigungen bedürfen allerdings immer sozialer Rechtfertigung.


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Wenn betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer:innen entgegenstehen, wird von einer betriebsbedingten Kündigung gesprochen. Diese betrieblichen Erfordernisse können zum Beispiel eine örtliche Veränderung der Produktion oder ein Rückgang der Auftragslage sein. Die Gründe der betriebsbedingten Kündigung liegen nicht bei den Arbeitnehmer:innen, sondern bei den Arbeitgebenden. Dadurch unterscheidet sich diese Art der Kündigung von der personenbedingten Kündigung, bei der die Gründe in der Person der Arbeitnehmer:innen liegen, weil dessen Eigenschaften und Fähigkeiten, oder das Fehlen dieser, dauerhaft den Zweck des Arbeitsvertrages nicht mehr erfüllen können oder der verhaltensbedingten Kündigung, bei der der Kündigungsgrund in einem Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsverhältnisses besteht, liegen. Die Kündigung ist betriebsbedingt und deren Ursachen, im Unterschied zur verhaltensbedingten und zur personenbedingten Kündigung, liegen also bei den Arbeitgebenden und deren Unternehmen oder Betrieben.

Eine betriebsbedingte Kündigung müssen Arbeitgebende gut begründen können und dabei sehr genau sein. Es reicht zum Beispiel nicht aus, “voraussichtliche Umsatzeinbußen” als Kündigungsgrund zu nennen, da das Unternehmen aufzeigen muss, inwiefern der Arbeitsplatzabbau auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen ist. Unter der Voraussetzung, dass Arbeitnehmer:innen bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben, können Arbeitgebende Arbeitnehmer:innen eine Abfindung anbieten. Im Gesetz ist geregelt, wie viel dabei angeboten werden muss: ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Kalenderjahr zu runden (§ 1a KSchG). 

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Was bedeutet “betriebsbedingte Gründe”?

Bei den betriebsbedingten Gründen einer Kündigung wird zwischen innerbetrieblichen Gründen und außerbetrieblichen Gründen unterschieden. Folgend sind einige Beispiele für die beiden unterschiedlichen Gründe aufgelistet.

Zu den innerbetrieblichen Gründen zählen:

  • Örtliche Veränderung der Produktion
  • Veränderungen des Umfangs der Produktion
  • Neue Fertigungsmethoden 
  • Anschaffung von Maschinen 
  • Vergabe von Aufgaben an externe Mitarbeiter oder Leiharbeiter 
  • Outsourcing ganzer Abteilungen 

Zu den außerbetrieblichen Gründen zählen: 

  • Rückgang der Auftragslage 
  • Sinkende Umsätze und Absätze 
  • Sinkende Nachfrage 

Für betriebsbedingte Kündigungen gelten zahlreiche Voraussetzungen, welche zumeist die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen beinhalten. So muss die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung zum Beispiel gut begründet sein und Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Fristen richten sich nach den vertraglichen Regelungen oder dem Gesetz. Die gesetzliche Frist bestimmt sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. So besteht in den ersten zwei Jahren beispielsweise eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Arbeitnehmende können in diesem Falle bis zum 15. eines Monats oder bis zum Monatsende gekündigt werden.

Wie kann Chevalier bei einer betriebsbedingten Kündigung helfen?

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen, egal aus welchem Grund Sie gekündigt wurden. Während des gesamten Prozesses stehen wir jederzeit an Ihrer Seite und unterstützen Sie. Dabei handeln unsere Fachanwält:innen für Arbeitsrecht der Kanzlei Chevalier für Sie die höchst mögliche Abfindung aus oder erstreiten sie notfalls auch für Sie. Um die Höhe Ihrer möglichen Abfindung kostenfrei und schnell zu berechnen nutzen Sie jetzt unseren Abfindungsrechner.

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Beauftragen können Sie uns ganz bequem online. Der Vorteil für Sie ist, dass wir dann direkt im Anschluss damit beginnen, Ihre Forderungen entschlossen durchzusetzen. Zudem halten wir Sie natürlich über alle Neuigkeiten in Ihrem Fall auf dem Laufenden und erzielen eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

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