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Aufhebungsvertrag widerrufen – kann man einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag anfechten?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Aufhebungsvertrag widerrufen „

  • Ein Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden.
  • Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
  • Der Widerruf muss fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen.
  • Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
  • Der Arbeitnehmer sollte den Vertrag sorgfältig prüfen.
  • Bei Zweifeln sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
  • Ein Widerruf kann zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen.
  • Eine individuelle Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren.
  • Ein Widerruf kann eine Kündigung zur Folge haben.
  • Der Arbeitnehmer sollte die Vor- und Nachteile abwägen.


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Ein Aufhebungsvertrag stellt eine gern gesehene Alternative zur klassischen Kündigung dar. Schließlich handelt es sich hierbei um keine einseitige, sondern um eine einvernehmliche beiderseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Doch um das Thema des Aufhebungsvertrages schwirren häufig vielerlei Fragen. Insbesondere stellen sich Arbeitnehmende manchmal die Frage, ob man einen Aufhebungsvertrag anfechten kann oder ob es mit Unterzeichnen kein Zurück mehr gibt. Ob bei einem Aufhebungsvertrag Anfechtung möglich ist und ob Bedenkzeit gewährt wird, wollen wir im Folgenden einmal näher beleuchten. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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Wie viel Bedenkzeit bei Aufhebungsvertrag?

Sollten sich die Vertragsparteien dazu entschließen, das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden, unterscheiden sich die Folgen nicht von denen einer Kündigung. Am Ende steht nämlich ebenfalls die Beendigung des Arbeitsvertrages. Da also auch die einvernehmliche Beendigung schwerwiegende Folgen hat, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genügend Bedenkzeit erhalten. Dies sieht auch das Arbeitsrecht vor. Um eine gewisse “Überrumpelung” der Arbeitnehmenden zu vermeiden, muss ihnen nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt werden. Während dieser Zeit soll die Möglichkeit bestehen, nicht nur einen Rechtsanwalt, sondern auch das Arbeitsamt kontaktieren und zu Rate ziehen zu können. Dementsprechend räumen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden in der Regel zwei Wochen Bedenkzeit ein, bevor eine Reaktion auf ein Vertragsangebot erwartet wird. 

Was passiert wenn ich Aufhebungsvertrag unterschreibe?

Sollte Ihnen ein Angebot auf einen Aufhebungsvertrag unterbreitet werden, sollten Sie sich keineswegs davon überrumpeln lassen. Es ist sehr wichtig, dass Sie nicht voreilig unterschreiben, sondern zunächst einmal Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Doch was passiert, wenn Sie doch “schwach” werden und den Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben? Feststeht, dass Sie mit der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag auch der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Dies ist häufig leider unwiderruflich und deshalb auch nicht ratsam. Die Gültigkeit des Aufhebungsvertrag lässt sich nur dann anfechten, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Unterschrift nur durch Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung oder Drohung zustande gekommen ist (siehe § 123 BGB). Um ungewollten Folgen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich also lieber eine ausreichende Bedenkzeit nehmen und die Vertragsinhalte mit einem Experten der Chevalier Rechtsanwälte bereden.

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Kann man Aufhebungsvertrag rückgängig machen?

Im Arbeitsrecht ist kein pauschales Widerrufsrecht eines Aufhebungsvertrages vorgesehen. Sollten Sie also einmal einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt haben, sind Sie an Ihre Unterschrift gebunden. Von dieser Regel gibt es jedoch auch Ausnahmen. So ist ein Widerruf dann möglich, wenn ein entsprechendes Widerrufsrecht entweder tarifvertraglich oder aber im Aufhebungsvertrag selbst festgelegt wurde. Doch es gibt auch einen anderen Weg, um aus dem Aufhebungsvertrag “herauszukommen” – die Anfechtung nach § 119 oder § 123 BGB. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn Sie durch Irrtum, eine Drohung oder arglistige Täuschung zur Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag gedrängt wurden. 

Wie lange kann man einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, sieht das Arbeitsrecht selbst keine Möglichkeit des Widerrufs vor. Allerdings wird Ihnen nicht selten auf vertraglichem Wege ein Widerrufsrecht eingeräumt. Dieses entspringt entweder dem geltenden Tarifvertrag oder wird im Aufhebungsvertrag selbst festgeschrieben. Doch wie lange kann man in diesen Fällen Widerspruch  gegen Aufhebungsvertrag einreichen? Sollte Ihnen ein Widerrufsrecht eingeräumt worden sein, steht im jeweiligen Abschnitt des Tarifvertrags oder Aufhebungsvertrags sicherlich auch der Zeitraum, in dem ein Recht zum Widerruf besteht. In der Regel handelt es sich hierbei um ein 14-tägiges Widerrufsrecht. 

Wann ist ein Aufhebungsvertrag ungültig?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafür sorgen können, dass ein Aufhebungsvertrag im Nachhinein als ungültig angesehen werden kann.

  • Schriftformerfordernis nicht eingehalten
    Da ein Aufhebungsvertrag schwerwiegende Folgen mit sich bringt, sieht das Arbeitsrecht zwingend die Einhaltung der Schriftform vor. Das bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag nicht mündlich geschlossen werden kann. Stattdessen muss zunächst der Vertrag selbst in Schriftform verfasst sein. Anschließend müssen beide Vertragsparteien ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen. Auch per E-Mail oder auf anderen digitalen Kommunikationswegen wie SMS oder Messenger-Diensten kann kein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Fehlt die Schriftform, ist der Aufhebungsvertrag ungültig.
  • Geschäftsunfähigkeit
    Weiterhin erfordert der Vertragsschluss die volle Geschäftsfähigkeit beider Vertragsparteien. Hierunter fällt nicht nur die dauerhafte Geschäftsunfähigkeit, sondern auch die vorübergehende Geschäftsunfähigkeit, die beispielsweise im Drogenrausch, einem hypnotischen oder alkoholisierten Zustand gegeben sein kann. War eine der beiden Parteien zum Vertragszeitpunkt geschäftsunfähig, gilt der Aufhebungsvertrag als unwirksam.  
  • Verstoß gegen gesetzliches Verbot/ gute Sitten
    Außerdem darf ein Aufhebungsvertrag nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Ein gesetzliches Verbot liegt bspw. dann vor, wenn ein Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang geschlossen wird. Da §613a Abs.4 BGB derartige Kündigungen untersagt, wäre ein entsprechender Vertragsschluss nicht rechtens. Doch auch die “guten Sitten” können der Wirksamkeit des Vertrages entgegenstehen. Sollte jemand bspw. einen Aufhebungsvertrag unter Druck unterschrieben haben, kann dies in besonders krassen Fällen als sittenwidrig gelten. Wenn keine Bedenkzeit eingeräumt wird, ist dies noch nicht der Fall.  
  • Missachten des Gebots fairen Verhandelns
    Zu guter Letzt sind Aufhebungsverträge seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr  2019 auch dann unwirksam, , wenn im Rahmen des Vertragsschlusses gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstoßen wurde. So gab das BAG einer Klägerin recht, die in ihrer eigenen Wohnung vom Arbeitgeber zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurde, der noch nicht einmal eine Abfindung vorsah. (Az: 6 AZR 75/18)

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Ist ein Aufhebungsvertrag bindend?

Wie jeder andere Vertrag auch, ist selbstverständlich auch ein Aufhebungsvertrag bindend. Sollte kein Widerrufsrecht oder Anfechtungsgrund bestehen, sind Sie an Ihre Unterschrift gebunden. 

Kann man zu einem Aufhebungsvertrag gezwungen werden?

Selbstverständlich kann man Sie nicht dazu zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nicht selten ist es aber der Fall, dass über die Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag unter Druck entschieden werden muss. Wir raten Ihnen dazu, sich Bedenkzeit geben zu lassen. Schließlich ist es immer besser, wenn Experten einen Blick auf den Aufhebungsvertrag wirft.

Wann kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?

Einen Aufhebungsvertrag kann man nicht nur widerrufen, wenn ein entsprechendes Recht eingeräumt wird. Unter Umständen ist auch eine Anfechtung der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsvertrages möglich. Man kann den Aufhebungsvertrag anfechten, wenn einer der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenen Anfechtungsgründe vorliegt. Möglich ist eine Anfechtung demzufolge dann, wenn ein Irrtum beim Vertragsschluss (Erklärungsirrtum oder Inhaltsirrtum) vorlag. Alternativ kann sich ein Anfechtungsgrund auch dann ergeben, wenn Arbeitgebende bei Vertragsschluss durch Drohung oder arglistige Täuschung eine Unterschrift “erzwingen” wollen. 

Kann ein unterschriebener Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ist ein Widerruf nur dann möglich, wenn Sie ein Widerrufsrecht haben. Dieses muss Ihnen tarifvertraglich oder aber im Rahmen des Aufhebungsvertrages gewährt werden. Alternativ ist aber auch eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages möglich. Wer einen Aufhebungsvertrag anfechten möchte, muss die Frist beachten. Bei Vorliegen eines Inhalts- oder Erklärungsirrtums (§119 BGB) müssen Sie ab Kenntniserlangung unverzüglich Ihre Unterschrift anfechten, um wirksam anfechten zu können. Bei einer Anfechtung des Aufhebungsvertrags aufgrund von Drohung oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) haben Sie wiederum ein Jahr ab Kenntniserlangung Zeit, um den Vertrag anzufechten. 

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Kann man einen Aufhebungsvertrag ablehnen?

Da auch ein Aufhebungsvertrag in seiner Natur ein herkömmlicher Vertrag mit Schriftformerfordernis ist, steht es Ihnen selbstverständlich frei, ob Sie diesem zustimmen oder ihn ablehnen möchten.  

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Da ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führt, sollten Sie diesen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bevor Sie diesen voreilig unterschreiben, ist es wichtig, dass Sie Experten konsultieren. Die Chevalier Rechtsanwälte werfen gerne einen Blick auf Ihren Aufhebungsvertrag und beraten Sie, welches Vorgehen das richtige ist. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

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