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Arbeitsvertrag Minijob – Welche Rechte hat man bei einem 520 Euro Job?

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Arbeitsvertrag-Minijob

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Arbeitsvertrag Minijob”

  • Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit monatlichem Entgelt bis zu 520 Euro.
  • Es handelt sich hierbei um pauschale Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber ohne keine Abgaben für Arbeitnehmer.
  • Die maximale Arbeitszeit beträgt 15 Stunden pro Woche.
  • Der Kündigungsschutz und die Arbeitslosenversicherung gelten wie bei regulärem Arbeitsverhältnis.
  • Eine Kombination mit einem Midijob ist möglich, allerdings muss hierbei aber die 1.300-Euro-Grenze beachtet werden.
  • Es gilt bei Minijobs eine Sozialversicherungsfreiheit bei kurzfristiger Beschäftigung (max. 3 Monate oder 70 Tage).
  • Der Arbeitsvertrag muss nicht vorgeschriebener weise Schriftform vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Pflichtangaben im Arbeitsvertrag sind die Arbeitszeit, das Entgelt, der Urlaub und die Kündigungsfrist.


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Haben Minijobbende oder geringfügig Beschäftigte eigentlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte? Zwar gibt es gesetzliche Regularien im Hinblick auf Minijobbende und deren Rechte, in der alltäglichen Praxis ist es aber so, dass sehr viele Minijobberinnen und Minijobber keine Kenntnisse darüber haben, welchen arbeitsrechtlichen Status der Minijob hat und welche Rechte sie in ihrem Arbeitsverhältnis wirklich haben.

Da die Ampelkoalition im Rahmen der Mindestlohnerhöhung zum 01. Oktober 2022 auch die Minijob-Grenze angepasst hat, sollte man diese nicht unterschätzen. So hat man die steuerfreien Verdienstmöglichkeiten bei einem Minijob durch Erhöhung auf 520 Euro im Monat noch attraktiver gemacht. Welche Änderungen bei den Themen Midijobs und Minijob 2022 für Arbeitnehmer:innen in Deutschland zu beachten sind, wollen wir im Folgenden einmal näher beleuchten.

Faktencheck

In Deutschland haben im Jahr 2020 ganze 4,4 Millionen Menschen einen Minijob als Haupttätigkeit ausgeübt. Das entsprach zum damaligen Zeitpunkt etwa 12 Prozent aller Kernerwerbstätigen. Das Prinzip des Minijobs ist in Deutschland also sehr weit verbreitet.

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Was ist eine geringfügige Beschäftigung bzw. ein Minijob?

Der Begriff vom Minijob wird sehr häufig benutzt. Aber was ist ein Minijob überhaupt? Von einem Minijob spricht man dann, wenn eine Person eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Diese liegt wiederum dann vor, wenn die oder der Betroffene im Monat maximal 520 Euro verdient. Alternativ liegt ein Minijob dann vor, wenn man eine Beschäftigung eine kurzfristige Beschäftigung für maximal 70 Tage im Kalenderjahr ausübt. Stellen Sie sich die Frage „Was ist ein Minijob?“ können Sie also auf diese beiden Parameter achten.

Minijob: Was ist neu ab Oktober 2022?

Ich verdiene zwischen 450 Euro und 520 Euro, was hat sich für mich ab 1. Oktober 2022 geändert? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) hat dieses Jahr diverse Anpassungen im Arbeitsrecht vorgenommen. So wurde am 01. Oktober 2022 unter anderem ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12 EUR (brutto) in der Stunde eingeführt. Doch wie sieht es mit der Mindestlohnvergütung aus? Auch die Entgeltgrenze für Minijobs wurde entsprechend angepasst. So können sich Minijobber fortan über eine Erhöhung auf 520 EUR freuen. Wer also einen Minijob 2022 hat, um sich etwas dazu zu verdienen, kann dank der Erhöhung auf 520 EUR mehr verdienen.

Was verdiene ich im Minijob und welche Abzüge habe ich?

Wer im Monat nicht mehr als 520 EUR verdient, ist in einem sogenannten Minijob tätig. Dies hat zur Folge, dass man im Gegensatz zu Arbeitnehmer:innen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung weder in Kranken-, noch in Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen muss. Ebenso wenig fällt eine Lohnsteuer auf das erwirtschaftete Geld an. Genauso wie eine Tätigkeit mit maximal 520 Euro im Monat wird auch eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung behandelt. Von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind demnach Tätigkeiten, die auf 70 Tage oder drei Monate beschränkt sind. Das ist insbesondere für Aushilfskräfte und/oder Ferienjobber interessant, die sich etwas dazuverdienen möchten.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobber ab Oktober 2022?

Nicht nur der Mindestlohn wurde im Herbst 2022 erhöht. Für einen Minijob gilt seit 01. Oktober 2022 die Verdienstgrenze von maximal 520 EUR im Monat. Eine Minijob-Erhöhung auf 520 Euro hat zur Folge, dass man nun 70 Euro mehr verdienen darf als es noch bei der vorherigen Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro der Fall war. Aber bei der Thematik drängen sich auch Fragen auf. Darf eine Minijobberin oder ein Minijobber in einzelnen Monaten auch mehr als 520 EUR verdienen? Seit dem 01. Oktober 2022 wurde auch dieser Fall endlich gesetzlich festgeschrieben. So darf die Verdienstgrenze überschritten werden, wenn dies gelegentlich und unvorhersehbar eintritt. Maximal zwei Kalendermonate im Jahr kann der Verdienst dann auch über die 520 EUR hinausgehen. Der Gesetzgeber hat dabei ein Maximum von 1.040 EUR festgelegt, was dem Doppelten der Verdienstgrenze entspricht.

Minijob oder Midijob: Was passiert, wenn ich regelmäßig mehr als 520 Euro monatlich verdiene?

Von einem Minijob spricht man dann, wenn die Verdienstgrenze von 520 EUR eingehalten wird. Hält man sich nicht an die Vorgaben, werden aus Minijobs schnell Midijobs. Aber was ist ein Midijob überhaupt? Von einem Midijob spricht man dann, wenn der Verdienst zwischen 520 EUR und 1600 EUR liegt. Anders als beim Minijob fällt hierbei die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge an.

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Minijob: Warum wurde die Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 angehoben?

Am 01. Oktober 2022 wurde die Mindestlohnvergütung von vormals 10,45 EUR in der Stunde auf 12 EUR in der Stunde angehoben. Hierbei handelte es sich um die dritte Erhöhung des Mindestlohns innerhalb eines Jahres. Doch wie kommt es zu dieser Häufung? Aufgrund der Energiekrise und Inflation sind die Lebenshaltungskosten bei vielen deutlich gestiegen. Nicht nur Strom und Gas, sondern auch Lebensmittel kosten deutlich mehr als noch vor einem Jahr. Um steigender Armut entgegenzuwirken, verpflichtet der Staat folglich die Arbeit- geber:innen, ihren Arbeitnehmer:innen einen höheren Mindestlohn zu zahlen. Dies soll den Niedriglohnsektor entlasten. Da auch Minijobber auf mehr Geld angewiesen sind, hat man beim Minijob 2022 auch Anpassungen vorgenommen. Eine höhere Verdienstgrenze von nun 520 Euro soll für ein wenig Entlastung sorgen.

Wieso arbeitet man in einem Minijob?

Die Gründe, einem Minijob nachzugehen, sind so vielfältig wie die Menschen, die es tun. Egal ob Studierende, Alleinerziehende, Rentner, die sich etwas dazuverdienen, Vollberufstätige mit Nebenjob und Menschen, die keine andere Arbeit finden, die Thematik Minijob zieht sich durch fast alle gesellschaftlichen Schichten. Umso wichtiger ist es, einen Überblick über die rechtliche Lage von Minijobbern zu haben.

Was sollte bei einem Minijob im Vertrag stehen?

Der erste wichtige Schritt zu Beginn eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Vor dem Unterzeichnen sollten Sie stets ganz genau auf den Vertragsinhalt achten. Schließlich möchte niemand etwas unterschreiben, was das spätere Arbeitsverhältnis erschwert. Die folgende Tabelle soll Ihnen aufzeigen, worauf es zu achten gilt.

Arbeitsvertrag für Minijob

Das muss drin stehen:

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Arbeitsvertrag Minijob – Muster zum Download

Mit einem Klick auf einen der folgenden Buttons können Sie die Vorlage kostenlos als PDF oder Word Dokument herunterladen.
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Arbeitsvertrag Minijob PDF

Rechtlicher Hinweis: Der Mustervertrag auf dieser Seite dient als Informationsquelle und ersetzt keine individuelle Beratung. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit gegeben.

Welche Rechte habe ich als Minijobber?

Gibt es im Minijob spezielle Rechte und Pflichten, die man beachten sollte? Im Minijob haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie, wenn Sie als Vollzeitbeschäftigte für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin tätig werden.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld?

Doch wie sieht es mit Anspruch auf Urlaub aus? Ein Minijob geht mit Urlaubsanspruch einher. Das bedeutet, dass Ihr Urlaubsanspruch bei einer sechs-Tage-Woche 2 mindestens 24 Werktage bzw. vier Wochen umfasst. Der Anspruch auf Urlaubsgeld gilt ebenfalls im Minijob.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz/Elternzeit?

Wer im Minijob tätig wird, setzt sich früher oder später auch mal mit dem Thema Familienplanung auseinander. Da kommen Fragen zum Anspruch auf Lohnfortzahlung, Mutterschutz sowie Elternzeit auf. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht dann, wenn die Person mindestens vier Wochen durchgängig beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beschäftigt ist. Da das Mutterschutzgesetz auch bei Minijobbern zur Anwendung kommt, gelten hier die Regeln zum Mutterschutz und der Elternzeit gleichermaßen.

Welche Ansprüche aus der Sozialversicherung habe ich als Minijobberin?

Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge für die Sozialversicherung (Krankenversicherungsbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag, usw.) zahlen müssen. Doch stehen Ihnen dann auch keine Ansprüche zu? Wer im Minijob tätig ist, bekommt keinen Anspruch auf Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sind Minijobbende beispielsweise länger als sechs Wochen krank, gibt es kein Krankengeld. Außerdem sammeln sie mit ihrer Tätigkeit keine Rentenpunkte.

Ist ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Pflicht?

Ein überwiegender Teil der geringfügig Beschäftigten bekommt keinen Arbeitsvertrag. Dieser muss für Minijobbende auch nicht zwingend schriftlich ausgestellt werden. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin jede Arbeit erledigen müssen, die Ihnen von Arbeitgebenden aufgetragen wird. Auch wenn der Arbeitsvertrag nicht schriftlich vorliegen muss, sind Arbeitgebende verpflichtet, Ihnen einen schriftlichen Nachweisüber die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen.

Was gilt bei Minijob ohne Arbeitsvertrag?

Bei einem Minijob ohne Arbeitsvertrag müssen Sie beachten, dass Ihr Job sozialversicherungspflichtig ist. Fehlt nämlich die schriftliche Arbeitszeitvereinbarung, greift die Fiktion des § 12 Abs. 1 Satz Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das bedeutet, dass bei der Bewertung Ihrer Tätigkeit automatisch von 20 Arbeitsstunden pro Woche ausgegangen wird. Die Geringfügigkeitsgrenze wird in dieser Annahme überschritten und Ihre Beschäftigung gilt somit als sozialversicherungspflichtig.
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Darf man zwei Minijobs haben?

Darf man 2 Minijobs haben? Generell dürfen Sie mehreren Minijobs nachgehen. Damit sind auch 2 Minijobs möglich. Diese zwei Minijobs sind aber nur unter gewissen Bedingungen steuerfrei. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf dürfen Sie außerdem nur einem Minijob steuerfrei nachgehen. Bei mehreren parallel ausgeübten Minijobs gilt nur der Erste als sozialversicherungsfrei.

Wie viel Stunden muss ich für 520 Euro arbeiten?

Wie viele Stunden auf 520 Euro Basis gearbeitet werden darf, hängt hauptsächlich vom verhandelten Stundenlohn ab. Wichtig ist hierbei, dass die Geringfügigkeitsgrenze, die bei 520 Euro pro Monat liegt, nicht überschritten wird.

Beispiel

Arbeitnehmende, die einen Mindestlohn von 12 Euro erhalten, müssen im Monat 43,33 Std. arbeiten, um auf 520 Euro zu kommen.

Was passiert, wenn die Arbeitsentgeltgrenze überschritten wird?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Einkommensgrenze, oberhalb der Arbeitnehmende krankenversicherungspflichtig sind. Seit 1. Januar 2021 liegt diese bei 64.350 Euro.

Ist man bei einem 520 € Job krankenversichert?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einem Minijob nachgehen, sind nicht über ihren Arbeitgeber krankenversichert. Arbeitgebende übernehmen hier nur einen pauschalen Beitrag zur Kranken- oder Rentenversicherung, daraus lässt sich jedoch kein Versicherungsanspruch für die Arbeitnehmenden ableiten.

Haben Minijobber Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz und –fristen gelten für alle Arbeitnehmenden. Minijobbende haben den gleichen Kündigungsschutz wie Arbeitnehmende in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis. Das betrifft sowohl den allgemeinen Kündigungsschutz wie auch den besonderen Kündigungsschutz.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben

  • in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer – ohne Auszubildende – beschäftigt sind und
  • wenn der Minijobber oder die Minijobberin in diesem Betrieb ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate gearbeitet hat

Kann man als Minijobber fristlos gekündigt werden?

Der Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob kann genau wie die meisten Arbeitsverträge nur dann fristlos, – also ohne Einhaltung der Kündigungsfristen – gekündigt werden, wenn ein oder mehrere Gründe vorliegen, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Wann außerordentlich fristlos gekündigt werden kann, regelt § 626 BGB:
  • Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  • Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. (§ 626 BGB)

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Werden Minijobbende bei pandemiebedingten Schließungen bezahlt?

Leider stehen Minijobberinnen und Minijobber bei pandemiebedingten Schließungen besonders schlecht da. Und können hier auch nur auf wenig staatliche Hilfe hoffen. Für Minijobbende gab bzw. gibt es aufgrund coronabedingter Schließungen weder Lohnfortzahlungen noch Arbeitslosengeld.

Wie groß das Problem ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Laut Statista waren im Juni 2020 etwa sechs Millionen Minijobberinnen und Minijobber und damit rund 850.000 weniger als im Vorjahresmonat beschäftigt. Für die Mehrheit der geringfügig Beschäftigten ist der Minijob auch keine Nebenbeschäftigung, sondern der Hauptjob.

Weitere Informationen zum Thema Minijob und Pandemie.

Kompaktwissen – Arbeitsvertrag Minijob

Darauf sollten Minijobbende achten

  • Auch Minijobber und Minijobberinnen haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Minijobbende haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Verdienstausgleich.
  • Auch bei einer Tätigkeit auf geringfügiger Basis gilt der Kündigungsschutz.
  • Minijobbende sind nicht über ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin krankenversichert.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

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