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Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

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Aenderungskuendigung

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht”

  • Die Änderungskündigung ändert wesentliche Vertragsbedingungen.
  • Beispielsweise können Arbeitszeit oder Gehalt beeinflusst werden.
  • Arbeitgeber muss dringende betriebliche Gründe vorweisen.
  • Die Zustimmung des Arbeitnehmers ist erforderlich.
  • Der Annahmeverzugslohn besteht bei Arbeitsverweigerung des Arbeitgebers.
  • Eine Anwaltliche Beratung wird empfohlen.
  • Eine Kündigungsschutzklage prüft die Unwirksamkeit der Kündigung.
  • Es handelt sich hierbei um die Abwägung der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Die Einhaltung von Formvorschriften und Fristen ist in diesem Fall sehr wichtig.
  • Eine Schadensersatzforderungen ist bei einer unwirksamen Änderungskündigung möglich.


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So groß die Freude beim Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ist, so ärgerlich ist die Kündigung für Berufstätige. Doch Kündigung ist nicht gleich Kündigung. Hier gibt es verschiedene Typen, die für den Arbeitnehmer einen entscheidenden Unterschied machen. Ein Beispiel ist die Änderungskündigung. Was ist das und wann ist sie gerechtfertigt? Diese und weitere Fragen möchten wir in diesem Artikel beantworten. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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Was ist eine Änderungskündigung im Arbeitsrecht?

Bei einer Änderungskündigung des Arbeitsvertrages soll das Arbeitsverhältnis in seiner aktuellen Form beendet werden. Gleichzeitig liegt darin jedoch auch das Angebot des Arbeitgebers auf ein Weiterführen des Verhältnisses. Allerdings soll hierbei der Vertragsinhalt abgeändert werden. Sollte der Arbeitnehmer dieses Angebot annehmen, beginnt nach Ende der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu erneuerten Arbeitsbedingungen. Im Falle einer Ablehnung endet hingegen der Arbeitsvertrag nach Fristablauf.

Wann ist eine Änderungskündigung sozial gerechtfertigt?

Eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Änderungskündigung ist gemäß §2 KSchG die soziale Rechtfertigung. Dabei müssen persönliche, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe dafür sprechen, dass eine Änderung des Arbeitsvertrages unvermeidbar ist. Doch nicht nur die Änderung an sich muss sozial gerechtfertigt sein. Auch die konkreten Inhaltsänderungen des Arbeitsvertrages müssen den Voraussetzungen entsprechen. 

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Mindestens einer der folgenden Gründe muss vorliegen

  • personenbedingte Änderungskündigung
    Es muss dargelegt werden, dass die Pflicht zur Arbeitserfüllung nur in der neuen Tätigkeit erfüllt werden kann.
  • verhaltensbedingte Änderungskündigung
    Ein Pflichtverstoß des Vertragspartners ist ursächlich dafür, dass die Änderung unvermeidbar ist (Abmahnung gilt hier als milderes Mittel).
  • betriebsbedingte Änderungskündigung
    Der Arbeitgeber muss den Beweis erbringen, dass eine Änderung des Vertragsinhalts für das Funktionieren oder gar den Bestand des Unternehmens unabdingbar ist. Hierunter fällt auch der Fall, dass der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers gestrichen werden muss, aber ein Einsatz an anderer Stelle möglich ist.

Wie muss eine Änderungskündigung aussehen?

Die Änderungskündigung muss in Schriftform ergehen. Darüber hinaus muss aus dem Inhalt der Kündigung hervorgehen, dass es sich nicht nur um die Beendigung des gegenwärtigen Arbeitsverhältnisses handelt. Obendrein muss das gleichzeitige Angebot auf einen geänderten Arbeitsvertrag deutlich hervorgehen. Welche Bedingungen dies im Einzelnen sind, muss festgehalten werden.

Wie sind die Fristen für eine Änderungskündigung?

Ob Sie das Angebot auf einen abgeänderten Arbeitsvertrag annehmen möchten, müssen Sie in der Regel nicht sofort entscheiden. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben müssen, wenn Sie sich gegen die Änderungskündigung wehren wollen. Verstreicht diese Frist, können Sie rechtlich nichts mehr dagegen unternehmen.

Wann muss der Arbeitsvertrag geändert werden?

Bevor ein Arbeitgeber eine Beendigungskündigung ausspricht, muss er zunächst eine Änderungskündigung in Betracht ziehen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. Es soll nicht sofort die vollständige Beendigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden. Stattdessen soll zumindest der Versuch angestellt werden, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen weiterzuführen. Viele Arbeitnehmer fragen sich hierbei zu Recht: Was muss ich bei einem Änderungsvertrag beachten? Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte und Pflichten, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Ihre Hauptleistungspflicht ist dabei die Leistungserbringung für das Unternehmen Ihres Arbeitgebers. Im Gegenzug erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein entsprechendes Gehalt. Doch neben den beiderseitigen Hauptleistungspflichten werden im Vertrag noch weitere Parameter festgehalten z.B.

Wichtige Parameter des Arbeitsvertrages

  • Tätigkeitsinhalte
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Soziale Absicherung
  • Beginn und Laufzeit
  • Bezahlung

Ein Arbeitsvertrag muss dann geändert werden, wenn ein oder mehrere der oben genannten Parameter grundlegend neu gestaltet werden sollen. Da eine Änderungskündigung seitens Ihres Arbeitgebers in aller Regel eine Verschlechterung für Sie bedeutet, sollten Sie sich unbedingt genügend Bedenkzeit einräumen. Mitunter ist es aufgrund schlechter Vertragskonditionen ratsam, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kauf zu nehmen oder die Änderungskündigung unter Vorbehalt anzunehmen. 

Ist eine Änderungskündigung wegen Corona zulässig?

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen entscheidend verschlechtert. Hierunter litten und leiden nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Arbeitnehmer. Doch kann ein Arbeitgeber wegen Corona Änderungskündigung aussprechen? Dreh- und Angelpunkt ist auch hier die soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung. Folglich muss ein sachlicher Grund bestehen. Aufgrund der Corona-bedingten Einbußen des Unternehmens führen Arbeitgeber bei der Kündigung dringende betriebliche Gründe an. Damit diese Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist, darf eine Weiterführung nur mit den angestrebten Änderungen möglich sein. Doch bevor der Arbeitgeber die Änderungskündigung ausspricht, müssen zunächst einmal mildere Mittel in Betracht gezogen werden. Ein Beispiel, das im Zuge von Corona an großer gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen hat, ist die Kurzarbeit. Da der Gesetzgeber den Zugang zur Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise erleichtert hat, haben viele Unternehmen selbige eingeführt. Doch was bedeutet Änderungskündigung bei Kurzarbeit? Mittlerweile sieht man teilweise in der Einführung von Kurzarbeit eine Möglichkeit, betriebsbedingte Änderungskündigungen durchzuführen. Die Gehaltskürzung verbunden mit kürzeren Arbeitszeiten soll zu einer wirtschaftlichen Entlastung des Unternehmens führen. 

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Kann man bei einer Änderungskündigung eine Abfindung erhalten?

In aller Regel stellt die Änderungskündigung für den Arbeitnehmer einen bedeutenden Nachteil dar. Dennoch bietet sie auch Vorteile. So können Sie nach wie vor im sicheren Arbeitsverhältnis verbleiben und müssen sich nach keiner Alternative umsehen. Aufgrund der Nachteile für den Arbeitnehmer stellt sich natürlich die Frage, ob es eine Abfindung bei Änderungskündigung gibt. Es kann eine Abfindung bei Änderungskündigungen geben. Hierfür müssen jedoch regelmäßig einige Voraussetzungen vorliegen:

  • Schlechtere Arbeitsbedingungen  
    Im Zuge der Änderungskündigung steht der Arbeitnehmer häufig schlechter da als zuvor. Dies betrifft insbesondere die Gehaltssenkung. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter veränderten Bedingungen im Betrieb halten wollen, kann die Kombination aus Änderungskündigung und Abfindung ein Erfolgsrezept sein.
  • Abfindung als Vorbeugung eines Kündigungsschutzprozesses 
    Sollten Sie die Änderungskündigung nicht annehmen, wird die vollständige Kündigung nach Fristablauf wirksam. Um einer Kündigungsschutzklage vorzubeugen, entscheiden sich in diesem Fall viele Arbeitgeber für die Zahlung einer Abfindung.
  • Abfindung durch einen Vergleich
    Wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Änderungskündigung wehrt und vor Gericht Erfolg hat, kann er wieder ins Unternehmen zurückkehren. Sollte hierfür kein Interesse bestehen, kann alternativ auch ein Vergleich herangezogen werden. Zu diesem gehört regelmäßig eine Abfindung.
  • Abfindung nach Sozialplan
    Sollte ein Arbeitgeber sein gesamtes Unternehmen umstrukturieren wollen, kommt es häufig nicht nur zur vollständigen Kündigung von einigen Arbeitnehmern. Viele erhalten auch eine Änderungskündigung. Hier bekommen die Betroffenen nicht selten eine Abfindung, deren Höhe sich nach dem vom Betriebsrat und Arbeitgeber beschlossenen Sozialplan richtet. 

Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

Was passiert, wenn man eine Änderungskündigung nicht annimmt?

Selbstverständlich müssen Sie die Änderung des Arbeitsvertrages nicht annehmen. Alternativ können Sie die Änderungskündigung ablehnen. Um sich für oder gegen das Angebot zu entscheiden, steht Ihnen die gesamte Dauer der Kündigungsfrist zur Verfügung. Ist diese abgelaufen, kommt es zur vollständigen Kündigung. Wie bei einer Beendigungskündigung können Sie sich natürlich auch gegen die Änderungskündigung wehren. Insbesondere haben Sie drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch eine Annahme unter Vorbehalt mit gleichzeitiger Klage ist möglich, allerdings ist dieser Vorbehalt zwingend innerhalb von drei Wochen zu erklären. Bekommen Sie Recht, wird der Vertrag zu den alten Konditionen fortgeführt. Verlieren Sie hingegen, müssen Sie nicht den Verlust Ihres Arbeitsplatzes befürchten. Stattdessen behalten Sie diesen zu den neuen Konditionen des Änderungsvertrags. Hier besteht folglich nicht das Risiko, mit nichts in der Hand dazustehen.

Wie verhalte ich mich bei einer Änderungskündigung?

Arbeitnehmende haben verschiedene Optionen, auf eine Änderungskündigung zu reagieren, wenn diese unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Arbeitnehmende können eine Änderungskündigung jeweils unter Vorbehalt ablehnen oder annehmen.

  • Sie nehmen das Angebot ohne Vorbehalt an.
  • Sie nehmen das Änderungsangebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG an.
  • Sie lehnen das Angebot ab und nehmen die Kündigung in Kauf.
  • Sie lehnen das Angebot ab und erheben eine Kündigungsschutzklage.

Wichtig ist auch, dass Arbeitnehmende darauf achten sollten, dass für die Klage gegen eine Änderungskündigung eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung besteht. Somit können Arbeitnehmende die Zulässigkeit der Änderungen gerichtlich überprüfen. Jetzt lesen, wie Sie sich bei einer Änderungskündigung richtig verhalten.

Wann ist eine Änderungskündigung unwirksam?

Ei­ne Ände­rungskündi­gung ist un­wirk­sam, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist und der Ar­beit­ge­ber dem Arbeitnehmenden vor der Kündi­gung nicht ord­nungs­gemäß und um­fas­send an­gehört hat. Zudem ist die Ände­rungskündi­gung be­stimm­ter Ar­beit­neh­mer­grup­pen (schwer­be­hin­der­te Ar­beit­neh­mer, Mit­glie­der des Be­triebs­rats, Schwan­ge­re) oft unwirksam, da der Arbeitgeber hier spe­zi­el­le Vor­aus­set­zun­gen be­ach­ten muss. Vor der Kündi­gung ei­nes schwer­be­hin­der­ten Ar­beit­neh­mers muss zum Beispiel die Zu­stim­mung des In­te­gra­ti­ons­am­tes einge­ho­lt werden. Erfahren Sie jetzt, wann eine Änderungskündigung unwirksam ist und was Sie zu beachten haben.

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