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Gründe für eine Abmahnung – Abmahnungsgründe und Folgen der Warnung vom Chef

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Abmahnung-Arbeitsrecht
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

Das Wichtigste zum Thema “Gründe für eine Abmahnung”

  • Die Abmahnung im Arbeitsrecht passiert aufgrund einer Pflichtverletzung. 
  • Verhaltensbedingte Abmahnung bestehen bei einem Diebstahl oder Beleidigungen. 
  • Eine Abmahnung muss eindeutig formuliert werden. 
  • Der Arbeitnehmer hat immer ein Recht auf eine Gegendarstellung. 


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Fehler sind menschlich. Diese Regel gilt nicht nur im Privat-, sondern auch im Berufsleben. Denn auch, wenn vielleicht einige Arbeitgeber den Eindruck haben mögen, sind ihre Mitarbeiter keineswegs Maschinen. Sollten Sie sich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit etwas zu Schulden kommen lassen, kann dies allerdings zu einer Abmahnung führen. Gründe für eine Abmahnung kann es viele geben. Dementsprechend haben Arbeitnehmer auch eine Reihe von Fragen zu diesem Thema. Wie lange darf eine Abmahnung in der Personalakte bleiben? Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung sind notwendig? Diese und weitere möchten wir im Folgenden beantworten.

Was ist ein Abmahnungsgrund?

Mit Abmahnungen erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, einen ihrer Mitarbeiter auf ein vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und Besserung zu verlangen. Doch wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt? Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für seine Abmahnung Gründe vorzulegen. Selbstverständlich gilt nicht jedes bloße Fehlverhalten des Arbeitnehmers gleich als Grund für eine Abmahnung. Voraussetzung ist vielmehr, dass der Mitarbeiter gegen vertragliche Inhalte verstoßen hat.

Typische Gründe für eine Abmahnung sind beispielsweise:

  • Arbeitsverweigerung
    Eine Abmahnung wegen Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen ist dann gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter nicht seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt.
  • Unpünktlichkeit
    Wer einmal etwas zu spät kommt, darf auf die Kulanz seines Arbeitgebers hoffen. Schließlich werfen diese in der Regel nicht mit Abmahnungen um sich. Allerdings kann eine gewisse Regelmäßigkeit zu einer Abmahnung wegen zu spät kommens führen.
  • Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz
    Wer krankheitsbedingt seiner Arbeit fernbleiben muss, kann selbstverständlich nicht aufgrund der Abwesenheit abgemahnt werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber eingeht oder selbiger nicht informiert wird. Dieser Fall kann einen Abmahnungsgrund darstellen.
  • Abmahnung wegen Fehlverhaltens
    Auch das persönlich Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz kann ein Grund für eine Abmahnung darstellen. So ist beispielsweise eine Abmahnung wegen Beleidigung eines Kollegen oder gar des Arbeitgebers denkbar. Auch ein Diebstahl von Firmeneigentum, privates Surfen am Arbeitsplatz oder Rauchen trotz Rauchverbot kommt als Abmahnungsgrund in Frage.

Kann man auch wegen Diebstahl am Arbeitsplatz abgemahnt werden? JA! Mehr über Diebstahl am Arbeitsplatz erfahren Sie hier.

Ist eine Abmahnung wegen Schlechtleistung gerechtfertigt?

Aus Ihrem Arbeitsvertrag resultiert eine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung. Selbstverständlich stellt sich dabei die Frage, was passiert, wenn sie dieser nur unzureichend nachkommen. Ist dann eine Abmahnung wegen Fehlern möglich? Sollte Ihr Arbeitgeber feststellen, dass Sie weniger Leistung erbringen als die anderen Mitarbeiter, ist er zur Abmahnung berechtigt. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass Ihr Fehlverhalten schwer wiegt. Auch etwaige Gründe für Ihre Schlechtleistung müssen bei der Beurteilung durch den Arbeitgeber in Betracht gezogen werden.

Kann man eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten?

Selbstverständlich ist eine Abmahnung während Krankheit möglich. Doch kann die Krankheit selbst dabei auch als Grund gelten? Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht abgemahnt werden können, weil Sie krank sind. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen, wenn Sie ohne eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Arbeit fernbleiben.

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Wie verhält man sich nach einer Abmahnung?

Sollte die Abmahnung nicht gerechtfertigt sein, möchte sich der Arbeitnehmer selbstverständlich wehren. Doch wie soll man auf eine Abmahnung reagieren? Sie können jederzeit einen Widerspruch einlegen und notfalls auch gegen Ihren Chef klagen. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass Sie mit Übersprungshandlungen Ihren Job aufs Spiel setzen. Überraschen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Abmahnung also nicht gleich mit einer Klage beim Arbeitsgericht. Legen Sie zunächst Widerspruch ein und machen Sie von Ihrem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch. Gemeinsam mit einem kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie dafür sorgen, dass diese die ursprüngliche Abmahnung entschärft.

Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung soll Ihnen nicht nur Ihr Fehlverhalten aufzeigen und Sie zur Besserung auffordern. Obendrein erfüllt sie eine Warnfunktion. Ihr Chef möchte Ihnen nämlich nichts anderes mitteilen, als dass eine Nichtbesserung Ihres Verhaltens eine Kündigung zur Folge hat. Dementsprechend sollten Sie eine Abmahnung ernst nehmen.

Wie schlimm sind unentschuldigte Fehlstunden?

Auch wenn unentschuldigte Fehlstunden den einen oder anderen an ein Kavaliersdelikt aus Schulzeiten erinnern mögen, können Sie im Berufsleben schwere Folgen haben. So kann hieraus schnell einmal eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen resultieren.
Das könnte Sie auch interessieren: Wie viele Abmahnungen sind für eine Kündigung erforderlich?

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Welchem Kündigungsgrund muss grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen?

Da eine Abmahnung auf dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers fußt, ist sie der Vorbote einer verhaltensbedingten Kündigung.

Kann ich meinen Arbeitgeber abmahnen?

Sie können auch Ihren Arbeitgeber abmahnen. Schließlich treffen diesen ebenfalls arbeitsvertragliche Pflichten, die er erfüllen muss. Die Voraussetzungen sind dabei genau die gleichen wie wenn ein Arbeitgeber einem seiner Mitarbeiter eine Abmahnung ausspricht. Typische Beispiele sind unterlassene Gehaltszahlungen, ungerechtfertigte Lohnkürzungen oder Mobbing.

In­ner­halb wel­cher Fris­ten können Ar­beit­ge­ber ei­ne Ab­mah­nung aus­spre­chen?

Es gibt keine Fristen, die Arbeitgeber:innen zeitlich begrenzen, eine Abmahnung auszusprechen. Mehr über Abmahnung Frist erfahren Sie hier.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen im Falle einer Abmahnung weiterhelfen?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, ist es ratsam, dass Sie sich Unterstützung von einem Experten holen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, einer Abmahnung zu widersprechen und eine Gegendarstellung aufzusetzen. Sollte es hart auf hart kommen, unterstützen wir Sie auch im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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