Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht weiter? Dann sollten Sie sich unbedingt kompetente anwaltliche Unterstützung an die Seite holen. Die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte sind die richtigen Ansprechpartner. Und das lohnt sich! Statistisch gesehen erhalten nämlich neun von zehn Arbeitnehmer:innen zu wenig oder gar keine Abfindung. Damit sollten Sie sich keineswegs zufriedengeben. Wir sorgen dafür, dass Sie die Abfindung erhalten, die Ihnen zusteht. Dabei können Sie sich auf unsere Expertise nicht nur dann verlassen, wenn Sie das Maximum aus Ihrer Abfindung herausholen möchten. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Anliegen weiter. Und das deutschlandweit.
In folgenden Städten bieten wir Ihnen gerne unsere arbeitsrechtliche Hilfe an
Sie haben Fragen zu unseren Standorten und Leistungen?
Sie haben ein arbeitsrechtliches Anliegen? Dann sind die Chevalier Rechtsanwälte für Sie da. Im Folgenden haben wir einmal häufige Fragen zu uns und unserer Arbeit beantwortet. Für weitere Fragen können Sie uns gerne auf den gängigen Kommunikationskanälen kontaktieren.
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2018 in Berlin gegründet. Dabei war es von Anfang an der Arbeitnehmerschutz, der uns am Herzen lag. Das hat sich bis heute nicht geändert. Egal, ob Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen möchten, einen Aufhebungsvertrag oder Arbeitszeugnis überprüfen lassen wollen oder sich gegen eine Abmahnung auflehnen möchten – auf unsere Unterstützung ist Verlass.
Auch, wenn unsere Kanzlei im Herzen der Bundeshauptstadt gegründet wurde, bieten wir unsere anwaltliche Beratung deutschlandweit an. Dies ist möglich, da unsere Anwaltskanzlei stark technologiegestützt arbeitet. Somit profitieren Sie nicht nur von einer bequemen Kontaktaufnahme sowie Services wie einer kostenfreien Ersteinschätzung. Obendrein können Sie unsere Unterstützung im gesamten Bundesgebiet erbitten. Das ist unsere Vorstellung von einer modernen Kanzlei.
Natürlich können auch bei Arbeitnehmer:innen mit Wohnsitz im Ausland juristische Fragen mit Bezug zu ihrem Arbeitsverhältnis auftreten. Im Fall der Fälle ist Vielen verständlicherweise wichtig, dass man einen Ansprechpartner an seiner Seite hat, der sich auch bestens mit dem Arbeitsrecht des jeweiligen Landes auskennt. Dies ist insbesondere bei juristischen Fragen der Fall, da diese für Laien bereits in der eigenen Sprache häufig ein Buch mit sieben Siegeln darstellen.
Doch auch, wenn Sie im Ausland leben, sind die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte für Sie zur Stelle. Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie bei uns völlig unkompliziert eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern. Zuvor sollten Sie jedoch einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Hier sollte festgeschrieben sein, dass Deutsches Recht Anwendung findet. Ist dies der Fall, können Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und -anwälte selbstverständlich gerne weiterhelfen.
Die Chevalier Rechtsanwälte setzen auf eine moderne anwaltliche Beratung. Das bedeutet, dass Sie unser softwaregestütztes Beratungssystem von überall dort erreichen können, wo es Internet gibt. Dementsprechend können Sie unsere juristische Unterstützung auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie in einem anderen Land leben und in Deutschland arbeiten. Das ist zumindest grundsätzlich der Fall.
Um sicherzugehen, dass unsere Kanzlei für Arbeitnehmer:innenschutz der richtige Ansprechpartner für Sie ist, sollten Sie vorab allerdings einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Dort muss ausdrücklich geregelt sein, dass für Ihr Arbeitsverhältnis Deutsches Recht Anwendung findet. Andernfalls können Sie unsere Unterstützung leider nicht in Anspruch nehmen. Sollte Ihr Vertrag hingegen auf der Grundlage des deutschen Arbeitsrechts basieren, stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
Deutschland misst 357.588 km² und zählt etwa 11.000 Städte. Da können wir von Ihnen nicht erwarten, dass Sie uns stets persönlich in unserer Kanzlei in Berlin besuchen. Die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte gehen hier einen gänzlich anderen Weg als der Großteil der deutschen Anwaltskanzleien mit Bezug zum Arbeitsrecht. Wir möchten Ihnen unsere anwaltliche Expertise auch dann vollumfänglich bieten, wenn Sie gar nicht persönlich vor Ort erscheinen können.
Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, haben wir ein ausgeklügeltes System entwickelt. Unsere intelligente, softwaregestützte Webseite ermöglicht es Ihnen, einen großen Teil Ihrer Anliegen bequem online zu erledigen. So bieten wir Ihnen einen Online Schnellcheck, bei dem Sie innerhalb weniger Minuten erkennen können, welche Chancen sich Ihnen eröffnen. Weiterhin können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung auf telefonischem Wege nutzen. Entscheiden Sie sich dann für unsere anwaltliche Beratung, erfolgt diese ausschließlich per Telefon.
Endet ein Arbeitsverhältnis, erhalten viele Arbeitnehmer eine Abfindung zur Kompensation des Verlustes des Arbeitsplatzes. Leider nutzen in Deutschland zu wenige Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, eine Abfindung zu verhandeln. Wussten Sie, dass in neun von zehn Fällen zu wenig oder gar keine Abfindung gezahlt wird? Das läuft dem Schutz von Arbeitnehmer:innen entgegen, für den sich die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte einsetzen wollen. Dabei ist es Sinn und Zweck einer Abfindung, Arbeitnehmer:innen für die Übergangszeit zur nächsten Beschäftigung als finanzielle Stütze zu dienen.
Umso wichtiger ist, dass die Abfindung entsprechend hoch ausfällt. Welche Höhe eine Abfindung hat, ist nicht bundesweit geregelt. Diese bestimmt sich entweder durch einen Vergleich zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in oder ein arbeitsgerichtliches Urteil. Bei den Arbeitsgerichten legt man der Berechnung dann etwa einen halben Bruttomonatslohn je Beschäftigungsjahr zugrunde. Das hat sich mittlerweile als Faustregel etabliert. Einer der wichtigsten Faktoren ist dabei also das Lohnniveau im entsprechenden Bundesland. So fallen die Abfindungen beispielsweise in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg erfahrungsgemäß höher aus als im Rest der Bundesrepublik.
Um die Abfindung zu berechnen, bedienen sich deutsche Arbeitsgerichte einer etablierten Faustformel. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen als Abfindung pro Beschäftigungsjahr ein Viertel bis die Hälfte eines Bruttomonatslohns zusteht. Folglich spielt bei der Frage nach den niedrigsten Abfindungen auch das regionale Lohnniveau eine entscheidende Rolle. Hier findet man die Bundesländer Sachsen und Schleswig-Holstein als Schlusslichter vor. Wer seine Arbeitsstelle in dieser Region vorfindet, muss also tendenziell mit einer eher kleineren Abfindung leben. Allerdings gilt diese Faustformel in der Regel nur dann, wenn es zu einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung kommt.
Viele Streitigkeiten im Arbeitsrecht werden jedoch im Rahmen eines Vergleichs beigelegt. Hier kommt es darauf an, dass Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit Verhandlungsgeschick an Ihrer Seite haben. Die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte geben alles dafür, dass Sie die höchstmögliche Abfindung erhalten. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt machen und eine Abfindung anstreben. Schließlich zahlen Arbeitgeber:innen in der Regel eine viel zu kleine oder gar keine Abfindung an ihre scheidenden Arbeitnehmer:innen. Unsere kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen auf, was möglich ist.
Auf die Höhe Ihrer Abfindung haben unterschiedliche Faktoren einen Einfluss. Dazu gehören nicht nur Ihr monatliches Bruttogehalt und Ihre Beschäftigungsdauer. Obendrein spielt die Branche und die Region, in der Sie tätig sind, eine große Rolle. Nicht unterschätzen sollte man aber auch die Auswirkungen guten Verhandlungsgeschicks. Dieses zeichnet unsere kompetenten Rechtsanwältinnen und -anwälte aus.
Anhand der jährlich gezahlten Abfindungen kann man einen Blick auf den Durchschnitt in Ost und West werfen. Deutschlandweit werden Arbeitnehmer:innen Abfindungen von durchschnittlich 14.300 Euro gezahlt, wie unsere interne Datenerhebung ergeben hat. Beim Blick auf die Abfindungen in Ost- und Westdeutschland fallen hingegen erschreckend deutliche Unterschiede auf. Während in westdeutschen Bundesländern im Schnitt 15.800 Euro gezahlt werden, erhalten ostdeutsche Arbeitnehmer:innen durchschnittlich gerade einmal 8.000 Euro. Die Abfindungshöhe gipfelt übrigens in Hessen. Hier gibt es im Schnitt 22.000 Euro.
Nicht nur bei der Abfindungshöhe kann man im bundesweiten Vergleich teils deutliche Unterschiede feststellen. Zu einem ganz ähnlichen Ergebnis kommt man auch beim Blick auf die Zahl der Kündigungen und Entlassungen. So stammt mit 19,2 Prozent knapp ein Fünftel der Gekündigten aus Nordrhein-Westfalen. Das mag aber auch daran liegen, dass es mit 17,9 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands ist und knapp 22 Prozent der gesamten Einwohnerzahl ausmacht. Spannender sind da die Zahlen aus Baden-Württemberg. Mit 17,8 Prozent liegt das Bundesland mit seinen Kündigungen und Entlassungen auf Platz Zwei im bundesweiten Vergleich.
Da die Region im Südwesten Deutschlands allerdings mit 11,1 Millionen Einwohnern nur knapp 13,4 Prozent der gesamtdeutschen Einwohnerzahl ausmacht, ist die Zahl durchaus beachtlich. Auf Platz Drei steht übrigens Bayern mit 17,1 Prozent. Da das flächenmäßig größte Bundesland etwa 16 Prozent der gesamtdeutschen Einwohnerzahl ausmacht, ist aber auch diese Zahl nachvollziehbar. Die wenigsten Kündigungen finden übrigens in Mecklenburg-Vorpommern (1,55 Prozent), Bremen (0,70 Prozent) und im Saarland (0,46 Prozent) statt. Das sind gleichzeitig auch die drei Bundesländer mit der geringsten Einwohnerzahl.
Die Rechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte bieten ihre Leistungen nicht zu einem willkürlichen Preis an. Natürlich müssen auch wir uns hierbei an die geltende Gebührenordnung halten. Die Vorgaben für die Preisgestaltung unserer arbeitsrechtlichen Dienstleistungen ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da das Gesetz bundesweite Wirkung hat, bestehen folglich auch keine Unterschiede zwischen einzelnen Städten. Natürlich können Sie die Kosten, die durch unsere anwaltliche Beratung entstehen, auch durch eine Rechtsschutzversicherung abrechnen. Auch ein Prozesskostenfinanzierer ist möglich.